Alzheimer-Wirkstoff Memantine ist wirksam und muss für Patienten erhalten bleiben
Das Frankfurter Pharmaunternehmen Merz hat mit Unverständnis und Befremden auf den heute veröffentlichten Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Alzheimer-Wirkstoff Memantine reagiert. "Mit seiner rein statistischen Betrachtung hat das Institut den klinischen Nutzen sowie die Praxiserfahrung von Ärzten, Patienten und Angehörigen bewusst ignoriert und gefährdet damit die lückenlose Versorgung der Alzheimer-Patienten in Deutschland", sagt Dr. Martin Zügel, Sprecher der Geschäftsführung von Merz. Der Bericht sei aus Sicht von Merz weder in sich schlüssig noch angemessen.
"Obwohl das IQWiG die Wirksamkeit und Sicherheit von Memantine eindeutig bestätigt, kommt es zu dem Fazit, es gäbe keine Belege für einen Nutzen. Dabei zeigen unter einer sechsmonatigen Behandlung mit Memantine nur halb so viele Patienten eine deutliche Verschlechterung wie unter Placebo1", betont Zügel. "Es ist letztendlich also eine ethische Frage: Müsste ein Medikament, dessen Nutzen so offensichtlich ist, nicht für alle Patienten verfügbar sein?"
Folgt die Gemeinsame Selbstverwaltung der IQWiG-Einschätzung und schließt die in Deutschland am häufigsten verordnete Substanz unter den Alzheimer-Medikamenten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aus, drohen bei der Pflegeversicherung und Sozialhilfe angesichts der neuen Volkskrankheit Demenz mit schon heute mehr als 1,2 Millionen Betroffenen enorme Mehrbelastungen.
"Wir bedauern sehr, dass das IQWiG die Erfahrungen von Ärzten, Patienten und deren Angehörigen ganz bewusst außen vor gelassen hat ", so Zügel. Stattdessen habe das Institut einen eigenen, rein statistischen Bewertungsansatz für seine Analyse gewählt. Dieser Ansatz werde allerdings der Komplexität und Besonderheit von Demenzerkrankungen in keiner Weise gerecht, da unter anderem patienten- und angehörigenrelevante Ergebnisse aus dem Versorgungsalltag nicht berücksichtigt werden. Zudem ist durch das unterschiedliche methodische Vorgehen bei der Nutzenbewertung der verschiedenen Antidementiva keine Vergleichbarkeit gegeben.
Alzheimer-Demenz ist bisher nicht heilbar. Dennoch kann der Alzheimer-Wirkstoff Memantine, der in Deutschland unter den Produktnamen Axura" (Merz) und Ebixa" (Lundbeck) vertrieben wird, den Krankheitsverlauf verlangsamen und den Patienten und Angehörigen die Alltagskompetenz und somit ein wichtiges Stück Lebensqualität länger erhalten. Mit seinem einzigartigen glutamatergen Wirkprinzip und dem breiten Indikationsgebiet von moderater bis schwerer Alzheimer-Demenz ist Memantine für tausende Patienten der in Europa einzige zugelassene NMDA- (N-Methyl) Antagonist um, das tückische "Vergessen" zu verlangsamen. Die Wirksamkeit von Memantine ist in zahlreichen wissenschaftlichen Studien klar belegt2; auch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft empfehlen in ihren Leitlinien den langfristigen Einsatz von Memantine im zugelassenen Indikationsbereich.3,4 Die Patienten können durch die Behandlung mit Memantine länger ein eigenständiges Leben im häuslichen Umfeld führen und von ihren Angehörigen betreut werden.
Der klinische Nutzen von Memantine für Patienten wird in kontrollierten, randomisierten Studien bestätigt. So konnte unter anderem in einer pharmaökonomischen Studie belegt werden, dass die Behandlung mit Memantine den Betreuungsbedarf signifikant reduziert: Unter der 28-wöchigen Therapie mit Memantine konnte der tägliche Betreuungsaufwand um rund 1,5 Stunden und die Anzahl der Heimeinweisungen verringert werden.5 Dadurch könnten auch Mehrbelastungen für die Pflege- und Sozialversicherungen vermieden werden.
In Anbetracht der mehr als 140.000 Neuerkrankungen pro Jahr appelliert Merz an die Verantwortlichen der Gemeinsamen Selbstverwaltung, den Blickwinkel zu erweitern und die langfristigen Auswirkungen auf die Solidargemeinschaft zu berücksichtigen. Deshalb ist es wichtig, dass Memantine im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen verbleibt, so dass künftig nicht nur Privatpatienten, sondern weiterhin auch die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland die wirksame Alzheimer-Behandlung mit Memantine erhalten können.
Quelle: Pressemeldung Merz GmbH & Co. KGaA
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