Bundeskartellamt bestätigt Kritik des BPI an AOK Ausschreibung BPI

23.11.2006 | Berlin
Das Bundeskartellamt hat sich in einem Schreiben an den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) eindeutig gegen die bundesweite Ausschreibung von Arzneimitteln durch die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) ausgesprochen. Nach Auffassung des Bundeskartellamts wird der funktionsfähige Wettbewerb auf den betroffenen Arzneimittelmärkten durch den gemeinsamen Einkauf der AOKen strukturell und erheblich beschädigt.

Die AOK Baden-Württemberg hat federführend für alle AOK-Landesverbände pharmazeutischen Unternehmen eine Ausschreibung für rund 90 Wirksubstanzen übermittelt und sie aufgefordert, Rabattangebote zu unterbreiten.

Dazu erklärte Henning Fahrenkamp, BPI-Hauptgeschäftsführer: "Das von der AOK geplante Hoflieferantensystem hat durch das Bundeskartellamt einen deutlichen Rückschlag erfahren. Es beschädigt einen funktionsfähigen Wettbewerb durch den gemeinsamen Einkauf der AOKen strukturell und erheblich. Das Ausschreibungsmodell bevorzugt mit seiner Nachfragekonzentration in Höhe von rund 40 Prozent große Hersteller mit breitem Sortiment und finanziellen Reserven und diskriminiert mittelständische Hersteller mit engem Sortiment. Liebe AOK: Sachen packen und nach Hause gehen."

Die beabsichtigte Vertragsgestaltung sei ein typischer Knebelvertrag, so Fahrenkamp. Für den Fall, dass die Marktpreise unter den vertraglich vereinbarten Preis fallen sollten, erhielten große Hersteller ohne vertragliche Bindung die Möglichkeit, die vertraglich gebundenen Anbieter zur weiteren Preisabsenkung mit möglicherweise erheblichen wirtschaftlichen Risiken zu zwingen. Hinzu komme die Breitenwirkung auf andere Krankenkassen, sagte der BPI-Hauptgeschäftsführer.

Trotz dieser erheblichen Auswirkungen auf den Arzneimittelmarkt sind dem Bundeskartellamt die Hände gebunden, da Kartellrecht hier aufgrund des Paragraphen 69 SGB V nicht anwendbar ist. "Krankenkassen können nach jetziger nationaler Gesetzeslage Kartelle ungestraft bilden, die auf dem freien Markt nicht möglich wären. Ob das Verhalten der AOK hier gegen EU-Kartellrecht verstößt, werden die pharmazeutischen Unternehmen auf dem Rechtsweg klären", so Fahrenkamp.

Quelle: Pressemeldung Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

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