Das Lexikon für Sozialfragen mit aktuellen Informationen zur Gesundheitsreform
Seit dem ersten Januar 2004 gelten zahlreiche Bestimmungen der Gesundheitsreform. Ärzte, Apotheker und andere Fachkräfte im Gesundheitswesen sehen sich nicht nur mit verschiedenen Änderungen konfrontiert, sondern müssen auch ihren Patienten Rede und Antwort stehen. Damit das schnell und kompetent geschehen kann, hat das Augsburger Unternehmen betapharm ein Ergänzungsheft zur betaListe herausgegeben. "Die betaListe, das Lexikon für Sozialfragen im Gesundheitswesen, bleibt damit auch in unruhigen Zeiten ein verlässliches und kompetentes Nachschlagewerk", erklärt Peter Walter, Geschäftsführer von betapharm. Die Inhalte der betaListe und der Ergänzungslieferung wurden von Mitarbeitern des gemeinnützigen beta Instituts für sozialmedizinische Forschung und Entwicklung in Augsburg erarbeitet.
Wie auch die betaListe ist das Ergänzungsheft von A wie "Anschlussheilbehandlung" bis Z wie "Zuzahlungen" übersichtlich und klar strukturiert. Aufgeführt sind die wichtigsten Stichworte, die sich durch die Gesundheitsreform geändert haben. Jedes Stichwort enthält einen entsprechenden Verweis auf die Seite, auf der es in der aktuellen betaListe zu finden ist. Rote Schrift kennzeichnet die jeweiligen Änderungen, schwarz, blau und grau sind diejenigen Passagen, die unverändert bleiben. Neu sind die Stichworte "Kassengebühr"/"Praxisgebühr" und "Patientenquittung".
betapharm stellt die Ergänzungslieferung kostenlos zur Verfügung. Ärzte und Apotheker können die betaListe-Aktualisierung über den Außendienst von betapharm oder unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 74 88 100 beziehen.
Noch mehr Details und aktuelle Änderungen bietet die Suchmaschine für soziale Fragen im Gesundheitswesen, www.betanet.de. Fragen beantwortet der telefonische Infoservice betafon unter 01805/ 23 82 366.
Mehr zum Standardwerk betaListe: Sozialrecht und Selbsthilfegruppen auf einen Blick
Im ersten Teil der betaListe werden die Leistungen der Sozialgesetzbücher übersichtlich vorgestellt: Kranken-, Pflege-, Unfall- und Renten-Versicherung, Kinder- und Jugendhilfe sowie "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen". Ausgewählt wurden jeweils die Bestimmungen, die im Zusammenhang mit Krankheit und Behinderung wichtig werden könnten. Deshalb erfasst die betaListe auch einzelne Paragraphen aus vielen weiteren Gesetzen, zum Beispiel aus dem Bundessozialhilfegesetz oder dem Ausländergesetz. Der zweite Teil der betaListe verzeichnet die Adressen von Selbsthilfegruppen und anderen Anlaufstellen, bei denen Patienten Informationen und Hilfe über das Medizinisch-Pharmakologische hinaus erhalten. Er ist sortiert nach Krankheitsbildern und Problemen von A wie "ADS/Aufmerksamkeitssyndrom" bis Z wie "Zystitis, interstitielle".
Quelle: Pressemeldung betapharm Arzneimittel GmbH
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