Die Gesundheitsreform 2004
Ob dies der Beginn eines zukunftsorientierten Umbaus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, bleibt so mehr als fraglich. Zumal wichtige strukturelle Veränderungen, die Leistungsempfänger und Leistungserbringer gleichermaßen belasten, nicht vorgesehen sind. Stattdessen treffen die vorgesehenen Leistungseinschnitte wieder einmal hauptsächlich die Versicherten.
Die wichtigsten Einzelheiten der geplanten Reform haben wir nachfolgend zusammengefasst. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich die Eckdaten aber noch ändern.
Arztbesuche
Für ambulante Arztbesuche und Zahnarztbesuche sollen Patienten künftig je Quartal 10 Euro zahlen. Wer ohne Überweisung durch den Hausarzt direkt einen Facharzt aufsucht, soll bei jedem Arztbesuch 10 Euro zahlen. In diesem Punkt soll aber noch differenziert werden, ob alle Facharztrichtungen einbezogen werden. Ausgenommen von dieser Zuzahlung sind Kinder und chronisch Kranke.
Krankenhausaufenthalte
Patienten sollen künftig täglich 10 Euro für max. 28 Tage je Kalenderjahr zuzahlen.
Medikamente
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nicht mehr bezahlt (Ausnahme für Kinder und Jugendliche). Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gilt eine Selbstbeteiligung von 10 %, jedoch maximal 10 Euro je Packung.
Sehhilfen
Werden in Zukunft nicht mehr erstattet (Ausnahme für Kinder und Jugendliche sowie für schwer sehbeeinträchtigte Personen).
Versorgungsbezüge der Rentner
Auf Betriebsrenten oder Nebeneinkünfte wird zukünftig der volle (und nicht wie bisher der halbe) Kassenbeitragssatz erhoben.
Zahnersatz
Wird ab 2005 aus dem Leistungskatalog der GKV genommen. Dafür soll eine von den Versicherten allein zu finanzierende Pflichtversicherung eingeführt werden, die sowohl die Kassen wie auch die ³Privaten³ anbieten sollen.
Krankengeld
Muss ab 2007 allein von den Versicherten finanziert werden, wobei die Absicherung wie bisher über GKV erfolgt. Die Lücke zwischen dem Nettoeinkommen und dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag bleibt jedoch bestehen.
Neu: Patientenquittung
Auf Wunsch erhalten Versicherte vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine Kosten- und Leistungsinformation. (Wird vermutlich kostenpflichtig).
Belastungshöchstgrenzen/Zuzahlung- und Befreiungsmöglichkeiten:
Es bleibt bei der Belastungsgrenze von 2 % (chronisch Kranke 1 %) des jährlichen Bruttoeinkommens für alle Zuzahlungen. Bei der Einkommenshöhe werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Mit der Einkommenshöhe steigt somit die höchstmögliche Belastung.
Spätestens jetzt dürften die freiwilligen Mitglieder der GKV einsehen, dass die private Krankenversicherung (PKV) mit den ihr eigenen Systemvorteilen eine gute Alternative zur ³Kasse³ darstellt. Reformsichere, weil privatrechtlich vereinbarte Leistungen und das Kapitaldeckungsverfahren (= risikogerechte Beiträge plus ³Vorsparen³ für¹s Alter) stellen beachtliche Anreize für einen Wechsel speziell zur privaten LVM-Krankenversicherung dar.
Ein weiterer PKV-Vorteil: Der Beitrag ist unabhängig von der Einkommenshöhe. Steigende Einkünfte wirken sich somit nicht negativ auf die Höhe des Beitrags aus. Doch auch die versicherungspflichtige Mehrheit der Kassenmitglieder kann das zunehmend ausgedünnte Leistungspaket der GKV durch einen ergänzenden privaten Versicherungsschutz sinnvoll verbessern:
Leistungsschwerpunkte sind Zahnersatz, Sehhilfen und die Auslandsreise-Krankenversicherung. Spezielle Krankenhauszusatztarife ermöglichen die komfortable Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen (z. B. Behandlung durch den Chefarzt). Am besten ist eine auf die individuellen Bedürfnisse eingehende persönliche Beratung.
Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen
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