GKV-Änderungsgesetz tritt in Kraft
Zum 1. August treten mit dem GKV-Änderungsgesetz etliche Neuerungen in Kraft. So müssen Pharmahersteller künftig den gesetzlichen Krankenkassen auf alle Medikamente, für die es keine Festbeträge gibt, 16 Prozent statt bisher sechs Prozent Abschlag gewähren. Zugleich werden die Preise bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren.
Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Herbert Reichelt, begrüßte am Freitag (30. Juli) die Änderungen als einen ersten wichtigen Schritt, appellierte aber zugleich an die Bundesregierung, nun zügig strukturelle Änderungen anzugehen. Wichtig sei es unter anderem, dass für Kassen weiterhin die Möglichkeit bestehe, Rabattverträge abzuschließen. Die AOK habe eindeutig belegt, dass ihre Arzneimittelrabattverträge für Patienten und Beitragszahler nützlich seien, "und zwar ganz im Sinne eines funktionierenden Preiswettbewerbs". Beim Sparbeitrag der Ärzte und der Krankenhäuser gehe die Regierung nach seinem Dafürhalten zu zaghaft vor. Insgesamt brauche die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mehr Bereiche, in denen Kassen und Leistungsanbieter auf wettbewerblichem Weg die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten gestalten könnten, sagte Reichelt.
Die Bundesregierung erwartet durch die beschlossenen Maßnahmen Einsparungen in Höhe von jährlich rund 1,15 Milliarden Euro.
Quelle: Pressemeldung AOK-Bundesverband GbR
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