Lang wirksames Insulinanalogon von Novo Nordisk weiterhin verordnungsfähig

05.07.2010 | Mainz
Das Unternehmen Novo Nordisk hat für sein lang wirksames Analoginsulin mit mehreren gesetzlichen Krankenkassen Versorgungswahlverträge zur Behandlung des Typ 2 Diabetes abgeschlossen. Damit kann das Medikament weiterhin Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Im März hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass lang wirksame Insulinanaloga für gesetzlich Versicherte mit Typ 2 Diabetes nicht mehr verordnet werden dürften, so lange für die Therapie Mehrkosten gegenüber dem herkömmlichen Humaninsulin anfallen. Dieser Beschluss tritt nun in Kraft. Um den Patienten und ihren behandelnden Ärzten eine Umstellung auf Humaninsulin zu ersparen, hat Novo Nordisk mit mehreren gesetzlichen Krankenkassen Versorgungswahlverträge geschlossen die mit der Publikation des Beschlusses im Bundesanzeiger gültig werden. Damit kann das lang wirksame Analoginsulin von Novo Nordisk für die Versicherten dieser Kassen weiterhin und ohne Einschränkung verordnet werden. Dadurch hat der behandelnde Arzt auch weiterhin die Möglichkeit, die jeweils geeignete Therapie für seine Patienten frei zu wählen. "Für uns hat das Wohl der Menschen mit Diabetes Vorrang, deshalb musste eine Lösung gemeinsam mit den Krankenkassen gefunden werden, um die Verordnung dieser modernen Medikamente weiterhin zu ermöglichen", sagt Jörn Oldigs, Geschäftsführer der deutschen Niederlassung von Novo Nordisk. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses betrifft etwa eine halbe Million Patienten, die zurzeit mit lang wirksamen modernen Insulinen behandelt werden. Menschen mit Typ 1 Diabetes sind von diesem Beschluss nicht betroffen. Unter novonordisk.de wird Novo Nordisk eine aktuelle Liste der Krankenkassen, mit denen bereits ein gültiger Versorgungswahlvertrag geschlossen wurde, zum Download zur Verfügung stellen.

Quelle: Pressemeldung Novo Nordisk Pharma GmbH

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