Mehr Sicherheit für Ihre Erzeugnisse

22.10.2008 | Berlin
ECHA setzt in REACh neue Maßstäbe für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)

Die europäische Chemikalienagentur verpflichtet Hersteller und Importeure innerhalb der unter REACh gesetzten Fristen besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen der Agentur zu melden. Kennen Sie Ihr Produkt und Ihre Verpflichtungen?

Im Rahmen der REACh (Registrierung, Evaluierung, Autorisation und Beschränkung von Chemikalien) Verordnung haben Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender etliche Verpflichtungen, die u.a. folgende Bedingungen beinhalten können:

* Vorregistrierung und Registrierung von Stoffen und/ oder

* die Meldepflicht für Stoffe

* sowie die Kommunikation von relevanten Information in der Lieferkette

Für Ende Oktober 2008 wird die offizielle Bestätigung einer Kandidatenliste für SVHC (substances of very high concern = besonders besorgniserregende Stoffe) durch die ECHA (europäische Chemikalienagentur) erwartet, was Sie zu den oben aufgeführten Bedingungen verpflichten kann. Ist Ihr Unternehmen bereit?

INFORMATIONSFLUSS ENTLANG DER LIEFERKETTE

Gemäß Artikel 33 der REACh Verordnung, ist jeder Lieferant verpflichtet den Abnehmern von Erzeugnissen (wie z.B. Groß- und Einzelhändler) ausreichende Informationen über das Vorkommen von SVHC aus der REACh Kandidatenliste in einer Konzentration von größer 0,1 Massenprozent (w/w) zur Verfügung zu stellen, um die sichere Verwendung von Erzeugnissen zu ermöglichen. Als Minimalanforderung muss die chemische Bezeichnung des besonders besorgniserregenden Stoffes mitgeteilt werden.

Auch auf Nachfrage eines Konsumenten muss der Lieferant eines Erzeugnisses unter dem oben genannten Bedingungen entsprechende Informationen weiterleiten. Die relevanten Informationen müssen gebührenfrei innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Informationsanfrage dem Anfragenden mitgeteilt werden.

INFORMATIONSPFLICHT FÜR SVHC

SVHC stehen unter besonderer Aufmerksamkeit der ECHA. Ab Juni 2011 muss jeder Hersteller oder Importeur von Erzeugnissen die ECHA übereinstimmend mit Art. 7(4)[EC, No 1907/2006 REACh] informieren, wenn im Erzeugnis Stoffe enthalten sind, die den Kriterien aus Art. 57 entsprechen und diese in Art. 59(1) identifiziert sind.

Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:

* Der Stoff ist in den Erzeugnissen mit größer 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten UND

* der Stoff ist in allen Erzeugnissen in einem Volumen von mehr als einer Jahrestonne pro Hersteller oder Importeur enthalten.

SVHC schließen Stoffe mit folgenden Eigenschaften ein:

* kanzerogen, mutagen oder reprotoxisch (CMR) der Kategorie 1 oder 2 gemäß Richtlinie 67/548/EEC

* persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) gemäß den Kriterien von Anhang XIII der REACh Verordnung und/ oder

* Einzelfallentscheidungen für bestimmte Stoffe, die auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnis identifiziert worden sind, die vergleichbar besorgniserregende Effekte auf Mensch und Umwelt auslösen könnten, wie die oben aufgeführten Kategorien von Stoffen (z.B. endokrine Disruptoren).

SVHC Kandidatenliste

Die ECHA hat am 9. Oktober 2008 eine Liste von 15 als SVHC vorgeschlagene Stoffe veröffentlicht:

Stoffname CAS Nummer Klassifizierung Mögliche Verwendungen

Anthracen 120-12-7 PBT Als Verunreinigung in recyclten Weichmacherölen oder schwarzem Pigment (Russ)

4,4'-Methylendianilin 101-77-9 Karzinogen Kategorie 2 Als Rohmaterial zur Herstellung von Methylendiphenyl-diisocyanat für PUR (Hauptverwendung), Härter in Epoxiharzen, Klebstoffe

Dibutylphthalat

(DBP)

84-74-2 Toxisch / Reprotoxisch Kategorie 2 Weichmacher in Polymeren und synthetischen Harzen; hauptsächlich in PVC. Weiterhin in Klebstoffen, Druckfarben, Lacken, geringe Anwendung in Verpackungsmaterialien und Kosmetik

5-tert-Butyl-2,4,6-trinitro-m-xylol (Moschus Xylol) 81-15-2 vPvB Duftstoff in Körperpflege und Kosmetikprodukten

Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 117-81-7 Toxisch / Reprotoxisch Kategorie 2 Weichmacher in Polymeren und synthetischen Harzen, hauptsächlich PVC

Hexabromcyclododecan (HBCDD) und alle Haupt-Diastereoisomere identifiziert als (alfa-HBCDD, beta-HBCDD, y-HBCDD) 5637-99-4 and 3194- 55-6 (134237-51-7, 134237-50-6, 134237-52-8) PBT Brandverzögerer, hauptsächlich in PS (in Gebäuden auch in brandverzögernde Textilien und elektrikischen/elektronischen Produkten

Chlor-Alkane, C10-13

(Kurzkettige chlorierte Paraffine)

85535-84-8 PBT Metallverarbeitungs-Schmierstoffe, einfetten von Leder, brandverzögernde Stoffe in Textilien, Gummi, Farben, Abdichtungsmittel, Klebstoffe

Benzylbutylphthalat

(BBP)

85-68-7 Toxisch / Reprotoxisch Kategorie 2 Weichmacher in Polymeren und synthetischen Kunstharze, hauptsächlich PVC. Auch in Klebstoffen, Druckerfarben, Lacken, geringe Anwendung in Verpackungsmaterialien und Kosmetika

Bis(tributylzinn)oxid 56-35-9 PBT Biozide in anti Schimmel Farben und anderen Biozidverwendungen, auch für industriellen Einsatz

Cobaltdichlorid 7646-79-9 Karzinogen Kategorie 2 Absorbens für Gase, Feuchtigkeitsindikator, Herstellung von Vitamin B12, Beizfarbstoff für die Glasindustrie, fester Schmierstoff, Katalysator, unsichtbare Tinten, Beizfarbstoff, Herstellung von nichteisenhaltigen Metallen, Galvanisierung, Zusatzstoff in der Gummiproduktion usw

Diarsenpentaoxid 1303-28-2 Karzinogen Kategorie 1 Färbemittel Industrie, Metallurgie (Härtung von Kupfer, Blei, Gold), Spezialglas, Holzschutzmittel

Diarsentrioxid 1327-53-3 Karzinogen Kategorie 1 Entfärbung von Glas und Emalie, Anwendungen in der Glasindustrie, Holzschutzmittel

Triethylarsenat 15606-95-8 Karzinogen Kategorie 1 Holzschutzmittel (wird nicht mehr vermarket), Pestizide, Elektrik und Elektronik, PVC

Bleihydrogenarsena 7784-40-9 Karzinogen Kategorie 1; Reprotoxisch Kategorie 1 Holzschutzmittel (wird nicht mehr vermarket), Pestizide, Elektrik und Elektronik, PVC

Natriumdichromat 7789-12-0

10588-01-9

Karzinogen Kategorie 2, Mutagen Kategorie 2

Toxisch / Reprotoxisch Kategorie 2

Herstellung anderer Cr-Erzeugnisse als Chromatpigmente, Verwendung in Farben und Kunststofffarben, Korrosionsschutz von Metallen, Vitamin K Produktion, Herstellung von farbigem Glas und keramischen Glasuren, Holzschutz, Produktion von etherischen Ölen und Duftstoffen

Da der Prozess bezüglich der vorgeschlagenen Stoffe ein dynamischer ist, wird die Kandidatenliste in der Zukunft erweitert werden. Wir empfehlen Ihnen daher diese Liste bei uns anzufragen. Bitte verwenden Sie hierfür das Kontaktformular und wählen Sie dort REACh als Empfänger aus.

Diese vorerst 15 SVHC können gewollt eingesetzt werden, zum Beispiel als: Weichmacher, brandverzögernde Substanzen, Biozide oder in anderen Funktionen als Additive. Sie können aber auch ungewollt in etlichen Verbraucherprodukten durch Verwendung von Recyclaten oder auf Grund der komplexen Herstellungsprozesse oder Einführung innerhalb der Lieferkette in die Erzeugnisse gelangen.

SCHLIESSEN SIE SVHC IN IHREN ERZEUGNISSEN AUS. SIE UMGEHEN SO MARKTHINDERNISSE UND SICHERN SICH NACHHALTIG IHREN WETTBEWERBSVORTEIL.

SVHC Lösungen von SGS

SGS kann Ihrem Unternehmen, mit gewachsenem Expertenwissen und technischer Unterstützung, kosteneffektive SVHC Lösungen durch sein globales Netzwerk von Wissenschaftlern und seine Labore anbieten:

* SVHC Beratungsleistungen

* SVHC Übersichtsanalyse um relevante Stoffe in Erzeugnissen nachzuweisen

* SVHC Quantifizierung in Erzeugnissen

Quelle: Pressemeldung SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH

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