Mit Chipkarte auf Reisen gehen
"Grundsätzlich gilt in allen EU-Staaten sowie in Liechtenstein, Norwegen, Island, Mazedonien, Kroatien und der Schweiz die europäische Krankenversichertenkarte", sagt DAK-Expertin Kirsten Bothe.
"Das heißt, Urlauber können im Krankheitsfall genauso zum Arzt gehen wie in Deutschland - nur mit ihrer Chipkarte." Vorsicht ist dennoch geboten: Es besteht zwar Anspruch auf Leistungen, die das Sozialsystem des jeweiligen Landes vorsieht. Die medizinischen Leistungen anderer Länder sind aber nicht immer mit den hohen deutschen Standards zu vergleichen. "Wer über die dortigen gesetzlichen Leistungen hinaus behandelt wird, muss diese Kosten selbst tragen", warnt Bothe. "Hinzu kommt, dass einige Ärzte oder Krankenhäuser die Karte nicht akzeptieren und Privatrechnungen stellen. Auch die werden oft nicht in vollem Umfang von den Krankenkassen übernommen."
Wer Urlaub in der Türkei, Serbien, Montenegro, Bosnien Herzegowina oder Tunesien macht, ist zwar ebenfalls krankenversichert. Für Behandlungen in diesen Ländern benötigt man allerdings einen Auslandskrankenschein, den man sich vorher bei der Krankenkasse besorgen sollte.
Generell empfiehlt Bothe allen Reisenden eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. "Eine private Zusatzversicherung beteiligt sich auch an Arztkosten in Ländern ohne Krankenversicherungs-Abkommen", so die DAK-Expertin. "Sogar Rücktransporte nach Deutschland werden von ihr gezahlt." Die DAK bietet ihren Versicherten einen speziellen Zusatzschutz in Kooperation mit der HanseMerkur an.
Quelle: Pressemeldung D A K - Unternehmen Leben
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