Schon jetzt zeichnen sich erhebliche Probleme ab
Und diese werden noch durch die Tatsache verschärft, dass die AOK erstmals für die neue Ausschreibung eine Aufteilung der Bundesrepublik in fünf Gebietslose vorgenommen hat. Damit sollen zum 1. März 2009 exakt 320 neue Rabattverträge in Kraft treten.
"Das hat insbesondere Auswirkungen auf die chronisch kranken Versicherten der AOK", erklärt Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika. "Denn schon jetzt steht fest, dass diese Patienten ab März millionenfach von ihrem bislang gewohnten Arzneimittel auf ein neues Medikament umgestellt werden müssen. Da dies auf jeden Fall einen erheblich höheren Beratungsbedarf erfordert, werden sich alle Patienten auf deutlich längere Wartezeiten in Apotheken einstellen müssen."
Schmidt erwartet zudem negative Auswirklungen auf die Therapietreue (Compliance) der Patienten. "Aus Studien wissen wir, dass vor allem chronisch kranke Menschen einem neuen Medikament weit weniger vertrauen, als dem, an das sie gewöhnt sind. Dies schlägt sich auch in einer Verschlechterung der Compliance nieder. Als Konsequenz können Folgeerkrankungen auftreten oder sogar Krankenhauseinweisungen nötig werden. Trotz mehrfacher Aufforderung haben die Krankenkassen bis heute keine validen Studien darüber vorgelegt, wie die Rabattverträge die Compliance beeinflussen."
Doch nicht nur für die Therapietreue erwartet Schmidt Probleme. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeiten zwischen Vertragsabschluss und -beginn sieht er auch die Gefahr erneuter Lieferengpässe, wie sie im Jahr 2007 vorgekommen sind. "Dies gilt insbesondere dann, wenn die AOK wie in der Vergangenheit Zuschläge für umsatz- und absatzstarke Wirkstoffe an kleinere Hersteller mit bislang geringen Marktanteilen erteilt - vielleicht sogar für mehrere oder alle Gebietslose. Die Zeit, um sich auf die nötige Produktionssteigerungen einzustellen, ist für die Unternehmen einfach zu kurz."
Allerdings bezweifelt Schmidt, dass alle Verträge zum 1. März 2009 in Kraft treten. "Schon jetzt ist klar, dass einige Hersteller Rechtsmittel gegen die Ausschreibung und die erteilten Zuschläge einlegen werden. Dies bedeutet für alle Beteiligten Rechts- und Planungsunsicherheit." Rabattverträge gehen somit auf Kosten aller Beteiligten.
Quelle: Pressemeldung Pro Generika e.V.
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