Versorgungswahlverträge von Novo Nordisk sichern Diabetestherapie mit lang wirksamem Analoginsulin
Im März hatte der Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen, dass lang wirksame Insulinanaloga nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen, es sei denn, sie seien nicht mit Mehrkosten gegenüber der herkömmlichen Therapie mit Humaninsulin verbunden. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses am 14. Juli im Bundesanzeiger trat der Beschluss in Kraft. Um den Betroffenen die Behandlungsmöglichkeit mit lang wirksamem Analoginsulin zu erhalten, hat Novo Nordisk mit den meisten Krankenkassen Verordnungswahlverträge abgeschlossen. So ist für nahezu 90 % aller gesetzlich Versicherten damit die Verordnungsfähigkeit sicher gestellt. Neben einem Rahmenvertrag mit dem AOK-Bundesverband, dem die meisten AOKen beigetreten sind (Ausnahme Baden-Württemberg), hat Novo Nordisk mit den folgenden Kassen Verträge abgeschlossen:
- Barmer GEK
- DAK
- Techniker Krankenkasse
- HEK Hanseatische Krankenkasse
- Knappschaft
- Zahlreiche BKKs
- Zahlreiche IKKs
Mit weiteren gesetzlichen Krankenkassen stehen die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss. "Wir freuen uns außerordentlich" sagt Jörn Oldigs, Geschäftsführer der deutschen Niederlassung von Novo Nordisk, "dass den Menschen mit Diabetes auch weiterhin eine moderne Therapiemöglichkeit zur Verfügung steht."
Quelle: Pressemeldung Novo Nordisk Pharma GmbH
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